Hallenordnung

  • Die Benützung der Turnhalle erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Vermeiden Sie riskante oder unsachgemäße Übungen, die Verletzungen verursachen können.
  • Es besteht die Notwendigkeit, die Geräte ordnungsgemäß zu verwenden und keine übermäßigen Belastungen oder Manipulationen vorzunehmen.
  • In der Kunstturnhalle darf nur barfuß, mit Socken oder Turnpatschen bzw. Hallensportschuhen mit hellen abrieblosen Sohlen geturnt werden.
  • Es dürfen ab dem blauen Mattenboden keine Getränke mitgenommen oder getrunken werden.
  • Der Verzehr von Speisen inkl. Kaugummi ist strengstens untersagt.
  • Die Magnesiumbenutzung ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Der Bereich vor den großen Spiegeln muss ausnahmslos frei bleiben und darf nicht mit Kleingeräten, Brettern, Kästen, Matten usw.verstellt werden.
  • Das Betreten des Hallenbereichs ist nur SportlerInnen, TrainerInnen und FunktionärInnen gestattet.
  • Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt, das mitnehmen von Tieren im gesamten Hallenbereich ist verboten.
  • Vor Benutzung der Bodenfläche und der Akrobatikbahn sind die Hände vom Magnesiastaub zu säubern.
  • Auf dem Weg von der Turnhalle zum WC müssen Schuhe oder Schlapfen getragen werden. Es ist nicht gestattet barfuß, mit Socken oder den Hallenschuhen aufs WC zu gehen.
  • Der verantwortliche Übungsleiter hat als letzter der Gruppe die Halle zu verlassen und muss sich vergewissern, dass die Halle in ordnungsgemäßen  Zustand hinterlassen wird.